VANderlust – Design-Entwurf Website
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4Premium-Camper, neuwertig & top gepflegt
100 %persönliche Übergabe mit Einschulung
3–30Nächte — mit Laufzeitnachlässen
48 hkostenfrei stornieren mit FlexVAN
Söll Basecamp

So startet dein Trip.

Vom Klick bis zum Bergsee — bei uns ohne Umwege und ohne Schlüsselautomat.

01 · Online buchenCamper, Extras & Sorglos-Paket
02 · Übergabe in SöllMo–Fr, 14 od. 15 Uhr · mit Einschulung
03 · Losfahren & lebenDolomiten, Gardasee oder Meer
Sorglos-Pakete

Du fährst. Wir kümmern uns.

Vier Absicherungslevel — Bronze ist immer kostenlos inkludiert.

Bronze

0 € inklusive
  • Kaution: 1.500 €
  • Selbstbehalt: 1.500 €
  • Haftpflicht & Mobilitätsgarantie

Silber

7 € / Nacht
  • Selbstbehalt: 750 €
  • Kaskoversicherung
  • Glasbruch-Reparatur inklusive
Beliebt

Gold

17 € / Nacht
  • Selbstbehalt: nur 500 €
  • Kasko + Glasbruch (SB 350 €)
  • Reduzierte Aufwandsgebühren

Platin

27 € / Nacht
  • Selbstbehalt: nur 300 €
  • Reifen, Felgen, Interieur & Markise
  • Glasbruch ohne Selbstbehalt
Zubehör & Extras

Pack dein Abenteuer dazu.

ab 27 € / N

E-Bikes City & Fully

Specialized Turbo — die Berge warten schon.

12 € / N

SUP-Set komplett

Board, Paddel, Pumpe & Tasche für den Bergsee.

15 € / N

Autark-Set

Jackery Powerstation + Solarpanel — frei stehen.

ab 27 €

Heck-Zelt & mehr

Grill-Set, Thermomatten, Bettwäsche, Kindersitz …

Gästestimmen

Gute Fahrt(en).

Echte Google-Rezensionen unserer Gäste.

★★★★★

„Ich hatte super tolle Wintercamping-Tage mit dem VANderlust Camper Van! Super modern, schön warm durch die Standheizung und einfach mega komfortabel. Der Support und die Betreuung waren 1A und super persönlich, vielen Dank Mario!"

Marie Sonntag · Google-Rezension
★★★★★

„Wir haben den Marco Polo 300d für eine 8-tägige Reise mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern sowie einem Fahrradträger gemietet und waren absolut begeistert! Der Van bot ausreichend Platz und Komfort für unsere Familie."

Monika Haunholder · Google-Rezension
★★★★★

„Vielen Dank für unvergessliche Urlaubstage in einem modernen Van mit Top-Ausstattung! Die einfache Reservierung und die freundliche persönliche Betreuung sorgen für ein besonders gelungenes Vanlife. Wir kommen ganz sicher wieder!"

Hans Christian Jurceka · Google-Rezension
FAQ

Gut zu wissen.

Wie lange kann ich mieten?

Mindestens 3 Nächte, maximal 30 Nächte. Kürzere Mieten sind auf Anfrage möglich. Ab der 2. Woche gibt es automatische Laufzeitnachlässe.

Welchen Führerschein brauche ich?

Führerschein Klasse B (seit mind. 2 Jahren) genügt für alle unsere Camper. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein — unter 23 gilt eine erhöhte Kaution.

Wann hole ich ab, wann gebe ich zurück?

Abholung Montag bis Freitag um 14 oder 15 Uhr, Rückgabe um 9:30, 10 oder 10:30 Uhr. Early Check-in und Late Check-out sind zubuchbar. An Sonn- und Feiertagen ist keine Übergabe möglich.

Was passiert, wenn ich stornieren muss?

Mit der FlexVAN-Option (7 €/Nacht, buchbar bis 15 Tage vor Mietbeginn) stornierst du bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei.

Worauf wartest du noch?

Der Wilde Kaiser ruft.

Jetzt Camper sichern
Der Allrounder

Marco Polo 220d 4Matic

Dein Einstieg ins Vanlife.

Kompakt wie ein PKW, komfortabel wie ein Camper: Mit Aufstelldach, Küchenzeile und Allradantrieb bringt dich der 220d überall hin — vom Bergsee bis zur Küste.

4 Schlafplätze4 Sitze163 PS4MaticAutomatik
  • Aufstelldach mit Komfortmatratze
  • Küchenzeile mit Kühlbox & Gaskocher
  • Stoffsitze schwarz
  • Campingtisch + 2 Stühle inklusive
  • Küchen-Set inklusive
  • SUP- & Fahrradträger-kompatibel
ab 73 €Nebensaison
ab 97 €Zwischensaison
ab 112 €Hauptsaison
Verfügbarkeit prüfen → Detailseite →
Der Souveräne

Marco Polo 300d 4Matic

Mehr Kraft, mehr Komfort.

236 PS, AIRMATIC-Luftfederung und Lederausstattung: Der 300d gleitet über Pässe, als wären es Ortsstraßen — und abends stehst du trotzdem mitten in der Natur.

4 Schlafplätze4 Sitze236 PSAIRMATICLeder
  • AIRMATIC Luftfederung
  • Lederausstattung, innen beige
  • Aufstelldach mit Komfortmatratze
  • Küchenzeile mit Kühlbox & Gaskocher
  • Campingtisch, Stühle & Küchen-Set inklusive
  • SUP- & Fahrradträger-kompatibel
ab 93 €Nebensaison
ab 117 €Zwischensaison
ab 132 €Hauptsaison
Verfügbarkeit prüfen →
Das Flaggschiff der Marco Polos

Marco Polo 300d Premium

Vanlife in der Business Class.

Elektrische Schiebetür, Glasdach, schwarzes Innenleder: Der Premium in Grau ist unser edelster Marco Polo — für alle, die auch unterwegs keine Kompromisse machen.

4 Schlafplätze4 Sitze236 PSelektr. SchiebetürGlasdach
  • Elektrische Schiebetür
  • Panorama-Glasdach
  • Schwarzes Innenleder
  • AIRMATIC Luftfederung
  • Aufstelldach & Küchenzeile
  • Campingtisch, Stühle & Küchen-Set inklusive
ab 103 €Nebensaison
ab 127 €Zwischensaison
ab 142 €Hauptsaison
Verfügbarkeit prüfen →
Nur auf Anfrage
Das Raumwunder

HYMER B-MC T 680

Dein Zuhause auf Rädern.

Mit Dusche, WC, großer Heckgarage und richtig viel Wohnraum ist der HYMER unser Flaggschiff für lange Reisen — vermietet ausschließlich auf Anfrage und nach persönlichem Gespräch.

3 Schlafplätze3 SitzeDusche & WCHeckgarageMarkise
  • Vollausgestattetes Bad mit Dusche & WC
  • Heckgarage für E-Bikes & Gepäck
  • Doppelbett + Hubbett
  • Vollküche mit Kühlschrank
  • Markise & Außendusche
  • Smart-Panel Bordsteuerung
ab 143 €Nebensaison
ab 182 €Zwischensaison
ab 212 €Hauptsaison
Jetzt anfragen →

Gut zu wissen: Laufzeitnachlässe

Je länger du fährst, desto günstiger wird jede Nacht: ab der 8. Nacht sinkt der Nachtpreis automatisch, ab der 15. und 22. Nacht noch einmal. Mindestmietdauer 3 Nächte, maximal 30 Nächte. Zu jeder Buchung kommt einmalig die Reisevorbereitungs- & Übergabepauschale von 97 €.

Saisonen: Hauptsaison 03.06.–06.09. · Zwischensaison 01.04.–02.06. & 07.09.–15.10. · Nebensaison 16.10.–31.03. — jede Nacht wird mit dem Preis ihrer Saison berechnet.

Bronze

0 € immer inklusive
  • Kaution: 1.500 €
  • Selbstbehalt: 1.500 €
  • Haftpflicht & Mobilitätsgarantie
  • 1 eingetragener Fahrer

Silber

7 € / Nacht · Kaution 1.000 €
  • Selbstbehalt: 750 €
  • Kaskoversicherung
  • Glasbruch-Reparatur inklusive
  • Unbegrenzt viele Fahrer
Beliebt

Gold

17 € / Nacht · Kaution 1.000 €
  • Selbstbehalt: nur 500 €
  • Kasko + Glasbruch (Tausch SB 350 €)
  • Reduzierte Aufwandsgebühren
  • Unbegrenzt viele Fahrer

Platin

27 € / Nacht · Kaution 750 €
  • Selbstbehalt: nur 300 €
  • Reifen, Felgen, Interieur & Markise
  • Glasbruch ohne Selbstbehalt
  • Schutz bei grober Fahrlässigkeit

Alle Leistungen im Vergleich.

Stand 01.04.2026 — es gelten immer die Preise und Bedingungen auf der Website.

LeistungBronzeSilberGoldPlatin
Preis pro Nachtkostenlos7 €17 €27 €
Kaution (Fahrer ab 23 J.)1.500 €1.000 €1.000 €750 €
Kaution (Jungfahrer 21–23 J.)2.200 €1.500 €1.000 €1.000 €
Selbstbehalt (ab 23 J.)1.500 €750 €500 €300 €
Selbstbehalt (unter 23 J.)2.200 €1.500 €1.000 €800 €
Aufwandsgebühr je Ordnungswidrigkeit50 €35 €17 €10 €
Aufwandsgebühr pro Schaden100 €70 €35 €0 €
Haftpflichtversicherung
Mobilitätsgarantie
Unbegrenzte Anzahl eingetragener Fahrer
Kaskoversicherung
Rundumverglasung (Reparatur)
Rundumverglasung (Tausch)SB 500 €SB 350 €
Reifen- & FelgenschutzSB 150 €
Interieur-/ExterieurversicherungSB 350 €
Markise / AufstelldachSB 350 €
Schutz bei grob fahrlässigem VerhaltenSB 350 €

Ein etwaiger Selbstbehalt (SB) fällt immer pro Schadensereignis an. Es gilt immer der Selbstbehalt des jüngsten eingetragenen Fahrers. Bei gedeckten Schäden wird — mit Ausnahme des Platin-Pakets — eine Aufwandsgebühr von bis zu 100 € erhoben. Kein Versicherungsschutz u. a. bei Fahren unter Alkohol-/Suchtmitteleinfluss, Verlust der Fahrzeugschlüssel, Schäden durch falsche Beladung sowie bei Vorsatz- und Strafdelikten.

FlexVAN — deine Storno-Option

Für 7 € pro Nacht (mind. 49 €) stornierst du bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei — buchbar bis 15 Tage vor Mietbeginn. Danach gelten die regulären Stornobedingungen laut AGB.

Fahrer unter 23 Jahren

Für Jungfahrer zwischen 21 und 23 Jahren gelten erhöhte Kautionen und Selbstbehalte (siehe Tabelle). Fahrer unter 21 Jahren können leider nicht buchen.

Sicher ist sicher

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Wer wir sind

Familie. Durch und durch.

Wir sind VANderlust, ein Familien-Unternehmen durch und durch. Bei uns ist Reisen nicht nur eine Angelegenheit, von A nach B zu gelangen, sondern eine Leidenschaft: die Freiheit auf vier Rädern zu erleben und dabei die Welt ein kleines bisschen besser zu machen.

Als Österreichs Top-Adresse für Premium Camper-VANs und Wohnmobile legen wir großen Wert auf Nachhaltigkeit, Kundenservice und umfassende Sorglosigkeit.

4Premium-Camper — Marco Polo & HYMER
100 %Familienbetrieb aus Söll am Wilden Kaiser
1 Baumgepflanzt für jede Buchung, direkt in Tirol
5,0 ★Google-Bewertung unserer Gäste
Wofür wir stehen

Was uns auszeichnet.

Nachhaltigkeit

Wir pflanzen Bäume

Für jede Reise, die bei uns gebucht wird, pflanzen wir Bäume in Kooperation mit lokalen Organisationen in Tirol und am Wilden Kaiser. Jeder Kilometer soll zum Erhalt unserer Erde für kommende Generationen beitragen.

Praktisches Zubehör

Das Abenteuer liegt im Detail

Vom innovativen Heckauszug bis zu autarken Energiequellen — wir bieten eine breite Palette an praktischem Zubehör, damit jede Reise, jeder Roadtrip und jeder Camping-Urlaub ein voller Erfolg wird.

Kundenfreundlichkeit

Du stehst im Zentrum

Wir streben danach, deine Reiseerfahrung so angenehm, einfach und sorgenfrei wie möglich zu gestalten. Deine Wünsche und Bedürfnisse sind unser Leitfaden.

Sorglos-Pakete

Marktführer bei der Absicherung

Mit unseren einzigartigen Sorglos-Paketen, die weit über das Übliche hinausgehen, bieten wir umfassenden Schutz für alle erdenklichen Situationen — damit du dich bestens aufgehoben fühlst.

Unser Versprechen

Wir setzen alles daran, dir nicht nur ein Fahrzeug, sondern ein komplettes, sorgenfreies Reiseerlebnis zu bieten. Pack deine Siebensachen — das Abenteuer wartet bereits auf dich. „Ich fahr Leben, kommst du mit?"

Vorwort des Gründers

„Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht eine tief verwurzelte Leidenschaft für das Wohlergehen der Menschen, die mir begegnen. Über die Jahre hinweg habe ich gelernt, dass echter Erfolg nicht durch berufliche Leistungen definiert wird, sondern durch positive Veränderungen, die wir im Leben anderer bewirken können. Mein Ziel ist es, Umgebungen und Angebote zu schaffen, die den Bedürfnissen und auch den Träumen der Menschen gerecht werden. Die Zufriedenheit der anderen ist für mich der wahre Maßstab für Erfolg. In allem, was ich tue, strebe ich danach, einen positiven Eindruck zu hinterlassen, der weit über die unmittelbaren Bedürfnisse hinausgeht."

— Mario Schweiger, Founder

So einfach geht's

In vier Schritten zum Abenteuer.

01 · Camper & Zeitraum wählenonline, mit Live-Verfügbarkeit
02 · Anreise nach SöllKitzbüheler Alpen, Tirol
03 · Übergabe & EinschulungMo–Fr, 14 od. 15 Uhr
04 · Losfahren & lebenBergsee, Dolomiten oder Meer

Unser Basecamp: Söll am Wilden Kaiser

Mitten in den Kitzbüheler Alpen, 20 Minuten von Kufstein: Von Söll aus bist du in einer Stunde am Achensee, in zwei in den Dolomiten und in vier am Gardasee. Abholung bei uns vor Ort — mit persönlicher Einschulung, Routen-Tipps und einem Kaffee für den Start.

Lern uns kennen

Wir freuen uns auf dich.

Kontakt aufnehmen

Allgemein & Buchung

Ab welchem Alter bzw. unter welchen Voraussetzungen kann ein Camper gemietet werden?

Du solltest mind. zwei Jahren im Besitz eines Führerscheines der Klasse B oder Klasse 3 sein, das 21. Lebensjahr vollendet haben und keinen weiteren Beschränkungen (u.a. Probeführerschein) unterliegen. Bitte beachte, dass bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres ein erhöhter Selbstbehalt annfällt (je nach gewähltem Sorglospaket). Mehr dazu findest Du in den AGB's unter "Pflichten des Mieters" ab Artikel 9

Gibt es eine Kilometerbegrenzung

Nein, unsere Fahrzeuge unterliegen keiner Kilometerbegrenzung – so lange kein unübliches Verhalten festgestellt werden kann.

Welche Länder dürfen mit dem Camper bereist werden?

Die Mietfahrzeuge dürfen nur innerhalb der Europäischen Union, Schweiz, Norwegen, Großbritannien, Andorra, Albanien, Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina bewegt werden. Reisen in oder durch Kriegsgebiete sind ausnahmslos verboten.

Sind die Camper mit einer Vignette ausgestattet od. von einer Streckenmaut befreit?

Nachdem wir Euch das Reisen so bequem, wie nur möglich gestalten möchten, sind all unsere Camper bereits mit einer digitalen Jahresvignette (AT) ausgestattet und für die Streckenmaut in Österreich registriert, damit kontaktlos: ohne Anhalten auf der grün markierten Spur durchgefahren und somit alle sechs Mautstellen deutlich rascher und bequemer passiert werden können. Bitte buche den Streckenabschnitt daher vorher schon mit. Damit ersparst Du Dir zu den oben erwähnten Vorteilen nicht nur bis zu 15% der Mautgebühren, sondern auch uns Zeit und weiteren Aufwand, da wir das sonst im Anschluss nach verrechnen müssten. Folgende Streckenabschnitte (Stand 05/2023) können damit kostengünstiger und zeitsparender befahren werden:

Dürfen Hunde bzw. Kleintiere mitgenommen werden?

Wir lieben Tiere, die Mitnahme von Hunden bzw. Kleintieren ist allerdings leider nicht gestattet. Hier geht es uns vor allem um Folgemieter, die das nicht mögen oder ggf. sogar an einer Allergie leiden.

Dürfen mit dem Camper auch Festivals besucht werden?

Wir bitten Euch eindringlich, die Camper nicht für einen Festivalbesuch zu verwendet, da dort die Gefahr einer starken Verunreinigung u. Schäden durch Dritte besteht, wir Euch jedoch Zeit, Ärger und zusätzl. Kosten ersparen möchten. Auch ein etwaig gebuchtes Sorglospaket deckt das nicht ab.

Für wie viele Personen sind die Camper geeignet?

Der Marco Polo bietet für max. 4 Personen Sitz- und Schlafmöglichkeit und ist daher auch für Familien perfekt geeignet. Mit dem optionalen Zubehör, wie z.B. Heckzelt od. Pop-up-Pavillon kann noch zusätzlicher Platz geschaffen werden.

Können die Camper auch gekauft werden?

Ja, all unsere Camper können nach einer Saison zuäußerst attraktiven Preisen angekauft werden. Jedes Fahrzeug ist auch leasingfähig. Bitte informiere uns rechtzeitig.

Gibt es eine Mindestmietdauer?

Die Mindestmietdauer beträgt drei Nächte . Eine kürzere Mietdauer kann nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erfolgen. Die max. Mietdauer sind 30 Tage .

Wann muss eine Buchung bezahlt werden?

Für Deine Buchung ist eine sofortige Anzahlung i.H.v. 50% zu leisten. Die Restzahlung muss bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt beglichen werden. Bei einer kurzfristigen Buchung unter 30 Tagen ist der gesamte Betrag direkt bei der Buchung fällig.

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Wir akzeptieren Zahlungen mit VISA, Master- od. Debit Card und Banküberweisung. (Änderungen vorbehalten)

Kann eine Buchung auch geändert/verlängert werden?

Für Änderungen einer bereits getätigten Buchung wende Dich bitte direkt an unseren Support unter: info@vanderlust.at

Können die Camper vorab besichtigt werden?

Da die Fahrzeuge in der Regel vermietet und auf Reisen sind, ist eine Vorab-Besichtigung eher schwierig. Gerne kannst Du Dich aber an info@vanderlust.at wenden, ob eine (spontane) Besichtigung ggf. möglich wäre.

Warum werden die Wochenenden & Feiertage immer rosa gekennzeichnet?

Nachdem Fahrzeugübernahmen bzw. Rückgaben an Samstagen, Sonn- und Feiertagen nicht od. nur auf Anfrage möglich sind, werden diese Tage im Buchungskalender immer rosa gekennzeichnet. Du kannst jedoch problemlos Buchungen tätigen, die über diese Tage hinausgehen .

Warum kann ich im Buchungskalender immer nur einen Monat in die Zukunft blättern?

Nachdem die max. Mietdauer max. 30 Nächte sein können, ist der Kalender immer abhängig vom Start- bzw. Abholdatum. Wenn dort z.B. der 12. Aug. ausgewählt wird, kann das Enddatum bis max. 12.09. gewählt werden. Das bedeutet, dass alle Tage darüber hinaus automatisch "rosa" und damit nicht mehr wählbar sind. Ändert man das Start- Abholdatum auf den 12.09. verschiebt sich das Enddatum somit auf den Oktober. Wenn Du also weiter voraus buchen möchtest, wähle bitte zuerst das Monat indem Du starten möchtest und dann den gewählten Zeitraum.

Ausstattung & Zubehör

Welche Modelle bietet VANderlust an?

2024 stehen folgende Modelle zur Auswahl:

Welche Abmessungen haben die Camper?

Mercedes Marco Polo

Welche Ausstattung haben die Camper?

Als Premiumvermieter legen wir höchsten Wert auf Eure Sicherheit. Daher haben wir uns nicht nur bewusst für die hochwertigeren Mercedes entschieden, sondern auch alle Fahrzeuge mit div. Assistenzpaketen (Abstands-, Spurhalte- u. Totwinkelassistent, Allrad, Sommer- und Winterbereifung, digitalem Innenspiegel, 360° Rundumkamera uvm.) ausgestattet. Alle Details zur Ausstattung findest Du auf unserer Camper-Seite .

Welches Zubehör steht zur Verfügung?

Zu unserer kostenlosen Standard-Ausstattung gehören: Das Küchen-Set bestehend aus: Kochgeschirr (Kochtopf, Pfanne, Deckel & Sieb), 12 Teller, Besteckset 16-tlg. (4 Personen), 4 Kaffee/Tee-Bechern, 4-Trinkbechern, 4 Schöpfer, Pfannenwender, Kochlöffel, Schwamm, Geschirrtuch, Spülmittel Dem Innenraum-Set bestehend aus: Antirutschmatten (Schränke/Laden), Antirutschpad, Schuhbladen-Organizer, Entfeuchter-Kissen (gegen beschlagene Autoscheiben), Bodentuch Campingtisch inkl. zwei Stühle Zu unserem weiteren Zubehör zählen u.a.: Heckauszug - für einfaches Be- und Entladen. (Dadurch geht kein Platz hinter der Rückbank verloren und man hat auch immer perfekten Zugriff auf alle verstauten Sachen) Mobile Toilette (Porta Potti) Bettwäsche-Set von BLACKROLL (äußerst platzsparend und leicht) bestehend aus einem Bettlaken, Kissen und einer Decke inkl. Bezüge Dachträger/Surfbrett- bzw. SUP-Halterung/Dachbox Fahrradträger (nicht für alle Fahrzeuge möglich) – bis max. 4 Bikes und einer Zuladung v. 63kg Heckzelt Außenteppich (im Bereich der Markise) Fenstertaschen (für noch mehr Stauraum) Thermomatten (für Sommer u. Winter da wärme-, kälte- und schallisolierend) Schlafboard (als Bettverlängerung Ablage für das Aufstelldach) Autark-Set bestehend aus einer Powerstation „Jackery Explorer 1000 Pro“ (1.002 Wh, 2.000 W Spitze) und einem Solar Panel 80W od. 100W – AC-Schnellladung 1,8 Std. SUP inkl. Zubehör (Handpumpe, Carbon-Paddel, Kajaksitz, Flickset, Rucksack, Safety-Leash), optional: elektr. Pumpe E-Bikes Küchen-Set groß bestehend aus: 12V Wasserkocher 1l (850W), Espressokocher, Schaber, Servierlöffel, Spaghetti Kelle, Schneebesen, Grillzange, Pinsel (alles aus Silikon u. BBA-frei) Stühle (zu den bereits zwei standardmäßig inkludierten Stühlen) uvm.

Kann auch der eigene Kindersitz in den Campern verwendet werden?

Natürlich kannst Du auch gerne Deinen eigenen Kindersitz verwenden. All unsere Camper sind mit ISOFIX ausgestattet.

Kann auch der eigene Fahrradträger mit den Campern verwendet werden?

In der Regel wäre es möglich. Durch die große Heckklappe gibt es jedoch nur wenige Fahrradträger, die dafür wirklich geeignet sind – und das Öffnen der Heckklappe unmöglich machen. Wir verwenden daher den ATERA Strada DL3, der mittels Adapterschiene bis zu vier Fahrräder mit einer max. Tragkraft von 63kg transportieren kann (ohne Adapterschiene 47,5kg).

Kann auch der eigene Dachträger mit den Campern verwendet werden?

Aufgrund der speziellen Konstruktion und dem Aufstelldach sind auch hier nur wenige Dachträger geeignet.

Übernahme & Rückgabe

Wann kann ich einen Camper abholen bzw. zurückgeben?

Du kannst Die Camper-VANs bei uns immer Montag bis Freitag zu fixen Uhrzeiten um 14h und um 15h abholen und vormittags um 9:30h , 10:00h od. 10:30h zurückgeben. Einen Wunsch-Zeitpunkt kannst Du im Buchungsvorgang bekannt geben. Wir sind zwar immer bemüht, die Wunschabholzeitpunkte so gut es geht einzuhalten, der genaue Abholtermin kann sich aber trotzdem noch ändern und wird bei Bedarf gesondert (nach Buchung) festgelegt.

Wie läuft die Abholung ab und gibt es vor Ort auch eine Einschulung?

Du erhältst von uns nach Buchung in einer gesonderten Mail einen Abholzeitpunkt, zu dem wir Dich bitten, pünktlich zu erscheinen. Aus unserem Team kümmert sich jemand um alle Übergabemodalitäten und erklärt Dir vor Ort die Funktionen des gemieteten Campers und steht für Fragen und Antworten zur Verfügung. Unser Bestreben ist es, dass alle Unklarheiten bereits vorab beseitigt werden, damit Ihr Euch völlig befreit auf Eurer Reise begeben könnt.

Ist eine Abholung od. Rückgabe auch an Sonn- und Feiertagen möglich?

An Sonn- und Feiertagen gönnen auch wir uns einmal eine Auszeit. Eine Abholung oder Rückgabe ist hier also grundsätzlich leider nicht möglich und bitten wir daher um Dein Verständnis.

Versicherung, Kaution & Sorglos-Pakete

Wie sind die Fahrzeuge von VANderlust versichert?

Grundsätzlich haben all unsere Fahrzeuge neben der gesetzl. Haftpflichtversicherung auch eine Kasko- und Insassenunfall-Versicherung sowie ein Mobilitätsservice über Mercedes od. der Europ Assistance (+43 1 20 444 00). Detaillierte Informationen findest Du in unseren AGB’s .

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt beträgt – je nach gewähltem Sorglos-Paket und Alter des jüngsten eingetragenen Fahrers – zwischen € 250,00 und € 2.000,00.

Warum muss ich eine Kaution hinterlegen?

Die Kaution dient ausschließlich als Sicherheit und wird vor Reiseantritt – je nach gewähltem Sorglos-Paket und Alter des jüngsten eingetragenen Fahrers – i.H.v. € 500,00 bis max. € 2.000,00 im Zuge des Online-Check-Ins bis zu einer Woche vor Fahrzeugabholung auf Deiner Kreditkarte reserviert. In diesem Vorgang erfolgt aber noch keine Abbuchung. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietfahrzeuges wird die hinterlegte Kaution umgehend rückerstattet. Je nach Kartenanbieter kann das bis zu sieben Tage dauern.

Was kann mit den Sorglospaketen alles abgedeckt werden?

Unsere Sorglospakete (Silber, Gold & Platin) bieten Dir enorme Vorteile, die nicht nur den Versicherungsschutz erweitern, sondern auch die Kaution und den Selbstbehalt reduzieren bzw. auch tlw. Schäden am Exterieur- und Interieur abdecken. Wir möchten damit jedem die Möglichkeit geben, sich nachträglichen Ärger zu ersparen und investieren daher eine Hohe Summe in diesen Zusatzschutz. Wir empfehlen daher jedem, diese Pakete auch zu nutzen. Detaillierte Informationen zu den Möglichkeiten findest Du hier .

Welche Leistungen können weder versichert noch mit den Paketen abgesichert werden?

Ausgenommen vom Versicherungsschutz und in den Sorglos-Paketen sind sämtliche Schäden durch Versengen und jene, die durch Tiere, Vorsatz, Fahrlässig-/ Böswilligkeit, Sabotage, Fehlbedienung und sonstigen Obliegenheits-Verletzungen (z.B. unberechtigte Fahrer) verursacht werden.

Wie verhalte ich mich bei einer Panne od. einem Schaden?

Sollte es während Deiner Reise unglücklicherweise doch zu einem Schaden, einer Panne od. sonstigem technischen Defekt kommen, informiere uns bitte umgehend.

Stornierung & FlexVAN

Was passiert im Falle einer Stornierung?

Sollte es – aus welchen Gründen auch immer – zu einer Stornierung kommen, gelten folgende Bedingungen: Bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor dem 1. Miettag fallen keine Stornokosten an. Bei Stornierungen 59-31 Tage vor Mietbeginn sind 30% des gesamten Mietpreises fällig. Bei Stornierungen 30-15 Tage vor Mietbeginn sind 50% des gesamten Mietpreises fällig. Bei Stornierungen ab 14 Tage vor dem 1. Miettag muss der Gesamtmietpreis laut Buchungsbestätigung vollständig bezahlt werden.

Alles klar?

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Söll am Wilden Kaiser24.07.2026 – 31.07.2026 Ändern

Zeitraum & Station

Verfügbare Camper · 7 Nächte

Sorglos-Paket · eines wählbar, Bronze inklusive

BronzeKaution 1.500 € · SB 1.500 €inklusive
SilberKaution 1.000 € · SB 750 € · Kasko+ 7 € / N
GoldKaution 1.000 € · SB 500 € · Kasko + Glas+ 17 € / N
PlatinKaution 750 € · SB 300 € · Rundum-Schutz+ 27 € / N

Storno-Option

FlexVANkostenfrei stornieren bis 48 h vor Mietbeginn · 7 €/Nacht (mind. 49 €)+ 7 € / N

Kostenlos inkludiert · abwählbar, falls nicht benötigt

Services & Zubehör · Verfügbarkeit gilt über alle Camper

Deine Daten

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Die Online-Zahlung wird gerade eingerichtet. Bis dahin senden wir deine Buchung als Anfrage per E-Mail an uns — du bekommst innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Bestätigung mit dem Zahlungslink (50 % Anzahlung, Rest bis 30 Tage vor Mietbeginn).

1. Anfrage sendenDeine Auswahl geht per Mail an info@vanderlust.at
2. Persönliche BestätigungWir prüfen Verfügbarkeit von Camper & Zubehör und melden uns
3. Zahlung & VorfreudeZahlungslink, Buchungsbestätigung mit AGB, Checkliste vor Abholung

Öffnet dein E-Mail-Programm mit einer vorausgefüllten Anfrage an info@vanderlust.at.

Gesamt inkl. USt.1.000 € Weiter →

Schreib uns.

Direkt erreichen.

Google-Maps-Karte: Ried 27b, 6306 Söll (wird bei Umsetzung eingebunden)

Impressum

VANderlust GmbH · Geschäftsführung: Mario Schweiger · Ried 27b, 6306 Söll, Österreich · UID ATU77626268 · FN 568012 m, Landesgericht Innsbruck — Zum vollständigen Impressum →

Vollständiger Firmenwortlaut

VANderlust GmbH
Geschäftsführung: Mario Schweiger
Ried 27b, 6306 Söll, Österreich
Tel. +43 677 6366 7828 · info@vanderlust.at

UID-Nummer

ATU77626268

Firmenbuch-Nummer

FN 568012 m, Landesgericht Innsbruck

Aufsichtsbehörde

Bezirkshauptmannschaft Kufstein

Bildnachweise

eigene Bildquellen, Freepik, Adobe Stock

Design, Konzeption und Umsetzung

Mario Schweiger

Haftungsausschluss

Inhalt des Onlineangebotes

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Verweise und Links

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Online-Streitbeilegung

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VANderlust GmbH · Ried 27b, 6306 Söll, Österreich
Tel. +43 677 6366 7828 · info@vanderlust.at

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Rechtliche Grundlage

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Ihre Rechte

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VANderlust GmbH — Stand 29.04.2026 (für alle Buchungen ab 30.04.2026)

1. Präambel

Wir lieben alle Menschen gleich. Um jedoch die Lesbarkeit zu vereinfachen, wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachen männlich, weiblich und divers verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Die nachfolgend angeführten AGB‘s regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem jeweiligen Fahrzeughalter (Vermieter) und deren Vertragspartner (Mieter), die auf dieser Grundlage ein Mietfahrzeug aus dem Angebot der VANderlust GmbH buchen und nutzen. Die VANderlust GmbH tritt dabei lediglich als Vermittler und Ansprechpartner für den Kunden auf. Alle Unternehmen haften selbstständig für Ihre Geschäfte.

2. Allgemein

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die Vermietung aller Fahrzeugklassen, insbesondere Campingbussen, Kastenwägen od. Wohnmobilen sowie von Sport-, Camping- und sonstigem Zubehör.

Der Vermieter stellt lediglich das Fahrzeug für die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung, der Vermieter schuldet keine Reiseleistung. Es obliegt einzig dem Mieter, wie das Mietfahrzeug persönlich und eigenverantwortlich eingesetzt wird.

3. Vertragsinhalt

3.1 Zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich das Recht der Republik Österreich zur Anwendung kommt, sofern die Fahrzeugübergabe bzw. die Buchung an einem österreichischen Standort erfolgt.

Die für das Zustandekommen maßgeblichen Dokumente sind der Mietvertrag, die Buchungsbestätigung, das Übergabe- und Rücknahmeprotokoll, sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der VANderlust GmbH.

3.2 Ein Mietobjekt kann online über die Website www.vanderlust.at mittels „Opt-in“-Verfahren gebucht werden. Mit der verbindlichen Buchung eines Mietobjektes durch den Mieter kommt ein gültiges Angebot seitens des Mieters zustande. Der Mieter ist verpflichtet, die im Bestellformular vorgesehenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Der Vertragsabschluss wird erst wirksam, wenn die Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Vermieter schriftlich, postalisch oder in elektronischer Form an den Mieter übermittelt wird.

Der Vermieter ist berechtigt, im Rahmen seiner Dispositionsfreiheit, den Mietvertrag abzulehnen.

3.3 Preiskalkulationen durch den Vermieter und Anfragen des Mieters sind unverbindlich. Erst mit der schriftlichen Bestätigung (Mietvertrag) und der beidseitigen Unterfertigung ist der Vertrag rechtsgültig.

Kann der Vermieter, aus welchen Gründen auch immer, das mit dem gegenständlichen Mietvertrag konkret vereinbarte Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt dem Mieter nicht zur Verfügung stellen, so hat der Vermieter das Recht, einen adäquaten Ersatzwagen zum aktuellen Mietzins zur Verfügung zu stellen. Weicht bei dem zur Verfügung gestellten Ersatzfahrzeug die Ausstattung, durch eine Minderausstattung, gegenüber dem eigentlich vertragsgegenständlichen Fahrzeug ab, so erfolgt eine anteilsmäßige Rückvergütung des Mietpreises nach der aktuellen Rechtslage. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter bestehen nicht. Mit der Unterschrift des Mieters auf dem Übergabeprotokoll für das Ersatzfahrzeug akzeptiert der Mieter, dass er das Ersatzfahrzeug als gleichwertig anerkennt und in diesem Zusammenhang auch keine weiteren Schadensersatzansprüche gegen die VANderlust GmbH mehr möglich sind.

3.4 Alle Fahrzeuge werden mit den dafür erforderlichen Dokumenten, einem Fahrzeugschlüssel, einem Europäischen Unfallbericht, der kleinen Internationalen Versicherungskarte (IVK) und vier Pannenwesten vermietet. Die integrierte, kostenlose Grundausstattung kann zwischen den Fahrzeugen – auch modellabhängig – variieren. Nähere Angaben dazu sind auf der Website aufgelistet. Bei Fahrzeugen mit integriertem Wassersystem, werden die Fahrzeuge immer entleert übergeben. Das betrifft sowohl den Frisch- als auch den Grauwassertank und bei Vorhandensein einer Toilettenkassette auch diese.

Je nach Fahrzeug sind individuelle Zusatzausstattungen vorhanden. Optional kann gegen einen Aufpreis auch weiteres Zubehör hinzugebucht werden.

Sämtliche Fahrzeuge werden mit vollen Tanks (Treibstoff/AdBlue) übergeben – sofern im Mietvertrag nichts Gegenteiliges vermerkt wurde. Das Fahrzeug muss - wie im Übergabeprotokoll vermerkt - mit der gleichen Menge an Treibstoff/AdBlue zurückgegeben werden (siehe auch Artikel 4.3).

3.5 Für Vertragsabschlüsse, die im Fernabsatz geschlossen wurden, besteht gem. § 18 Abs 1 Z 10 FAGG, aufgrund der darin angeführten Ausnahme, kein gesetzliches Rücktrittsrecht des Mieters für den gegenständlichen Geschäftsfall.

4. Miete

4.1 Preise

Es gelten die Preise, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf www.vanderlust.at veröffentlicht wurden. Alle Preisangaben verstehen sich inklusive 20% Mehrwertsteuer.

4.2 Mietzeitraum

Der Mietzeitraum erstreckt sich vom Übergabezeitpunkt bis zur Rückgabe des Fahrzeuges, welcher bei Buchung festgehalten wird. Der Mietpreis wird immer pro Nacht berechnet. Die regulären Abholzeiten sind zw. 14 Uhr und 16 Uhr am Tag des Mietbeginns und die Rückgabe zw. 9:30 Uhr und 11 Uhr am Mietende. Das genaue Zeitfenster kann auch vom Vermieter bestimmt und vom ursprünglichen Termin nach hinten geschoben werden. Wünsche des Mieters zum Abhol- und Rückgabezeitpunkt können nach Ermessen des Vermieters gesondert getroffen werden. Wir bemühen uns stets, so gut es geht, Wünsche der Mieter zu berücksichtigen. Aus logistischen und zeitlichen Gründen ist dies jedoch nicht immer möglich. Eine frühere od. spätere Abholung/Rückgabe kann je nach Verfügbarkeit aber gegen einen Aufpreis vorab mit gebucht werden (siehe auch Artikel 9.2)

Die Mindestmietdauer beträgt 3 Nächte. Vereinbarungen über eine kürzere Mietdauer können nur schriftlich und nach Ermessen des Vermieters getroffen werden.

Der Mietvertrag kann nicht ohne schriftliches Einverständnis des Vermieters verlängert werden.

Der Mietvertrag endet mit Ablauf der im Mietvertrag und Buchungsbestätigung vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 1114 ABGB findet keine Anwendung - auch nicht sinngemäß.

4.3 Übernahme und Rückgabe

Bei Übergabe des Mietfahrzeuges erfolgt eine ausführliche Fahrzeugeinweisung. Dem Mieter werden vor Abholung eine Checkliste und ggf. auch Schulungsvideos zum Fahrzeug per Mail übermittelt. Die Kosten der Fahrzeugeinschulung und die Übergabeformalitäten, sowie die Abwicklung der Rücknahme des Mietfahrzeuges sind mit der einmaligen Servicepauschale abgedeckt.

Bei Übernahme, als auch bei Rückgabe wird vom Vermieter, gemeinsam mit dem Mieter ein Übernahme- bzw. Rückgabeprotokoll vollständig ausgefüllt und von beiden Seiten unterschrieben.

Die Übernahme und Rückgabe des Mietfahrzeuges erfolgt an dem im Mietvertrag bzw. der Buchungsbestätigung vereinbarten Standort und Uhrzeit. Das Mietfahrzeug muss pünktlich - zum im Mietvertrag vereinbarten Zeitraumes - übernommen bzw. zurückgegeben werden. Wird das gemietete Fahrzeug verspätet abgeholt od. zurückgegeben, so werden EUR 40,00 je angefangener Stunde (bis max. zum Dreifachen der durchschnittlichen Miete) an den Mieter verrechnet. Wird durch eine verspätete Rückgabe eine Anschlussmiete verhindert, wird der entstandene Schaden (entgangener Gewinn) dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter hat jedoch das Recht nachzuweisen, dass dem Vermieter kein od. ein nur wesentlich geringerer Schaden dadurch entstanden ist.

Nach Ablauf der Mietzeit ist das Fahrzeug vom Mieter vollgetankt (Treibstoff/AdBlue) am vereinbarten Standort zurückzugeben. Wird ein Fahrzeug mit einem nur teilweise gefüllten Tank zurückgegeben, werden dem Mieter die Kosten für den Kraftstoff - zur Auffüllung des Tanks - inkl. einer Bearbeitungsgebühr über EUR 15,00 verrechnet und von der Kaution einbehalten. Es sei denn, der Treibstoff- und/oder der AdBlue-Tank waren zum Zeitpunkt der Übergabe – wie schriftlich festgehalten – nicht vollgetankt und entsprechen dem Übernahmeprotokoll. Für den AdBlue-Tank bieten wir dem Mieter jedoch an, diesen gegen eine kleine Pauschale von EUR 12,00 wieder zu befüllen (zahlbar bei Rückgabe).

Das Fahrzeug muss vom Mieter bei Rückgabe – wie übernommen - innen gereinigt (gekehrt, gesaugt, gewischt) und außen gewaschen zurückgegeben werden. Das Befahren einer Waschstraße ist seitens Hersteller ausschließlich nur für unsere Mercedes Marco Polo erlaubt. Anderen Fahrzeugen ist das Befahren von Waschstraßen/Boxen ausnahmslos untersagt. Für Schäden bei Missachtung wird keine Haftung übernommen. Es sei denn, es ist eine dafür speziell ausgestattete Einrichtung für Wohnmobile (mit Haftungsübernahme). Die Grundreinigung und Aufbereitung des Fahrzeuges, wird vom Vermieter übernommen. Starke Verunreinigungen im Innenraum (auf Pölstern, Verkleidungen o.ä.), sowie starke Verunreinigungen außen (z.B. Schlamm), werden entsprechend der entstandenen Reinigungskosten von der Kaution einbehalten. Wird das Mietfahrzeug nicht ordnungsgemäß gereinigt (gekehrt, gesaugt, gewischt) übergeben, wird ein zusätzliches Reinigungsentgelt i.H.v. EUR 127,00 fällig, das wiederum von der Kaution einbehalten wird. Bei Nichtentleeren der WC-Kassette wird eine zusätzliche Gebühr i.H.v. EUR 90,00 in Rechnung gestellt.

In sämtlichen Mietfahrzeugen der VANderlust GmbH ist das Rauchen ausnahmslos untersagt. Wird das Rauchverbot missachtet, werden EUR 500,00 von der Kaution einbehalten, um den entstandenen Schaden zu kompensieren und das Fahrzeug professionell reinigen zu lassen. Für sämtliche eingetretene Schäden bei Missachtung haftet der Mieter uneingeschränkt des gebuchten Sorglos-Paketes (siehe auch Art. 8.2)

Sämtliches, auch hinzugebuchtes Zubehör muss bei Rückgabe vollständig, gereinigt und unbeschädigt sein. Wird das gemietete Zubehör nicht ordnungsgemäß (vollständig, gereinigt und unbeschädigt) zurückgegeben, so werden dem Mieter die Wiederherstellungskosten des Zubehörs und eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. EUR 15,00 berechnet. Bei Verlust, Diebstahl oder Untergang des Zubehörs, hat der Mieter die vollständigen Wiederbeschaffungskosten für einen gleichwertigen Ersatz zu tragen (etwaig gebuchte Sorglos-Pakete befreien nicht von dieser Regelung).

Wird durch eine nicht ordnungsgemäße Rückgabe des Mietfahrzeuges oder des Zubehörs eine Anschlussmiete verhindert, wird der entstandene Schaden (entgangener Gewinn) dem Mieter berechnet (etwaig gebuchte Sorglos-Pakete befreien nicht von dieser Regelung).

4.4 Zusatzleistungen/Zubehör

Zusatzleistungen werden vom Vermieter lt. Preisliste angeboten. Diese können separat hinzugebucht werden und stellen keine Verpflichtung des Vermieters dar.

Der Vermieter wird sich aber stehts bemühen, sämtliche Zusatzwünsche zu erfüllen, behält sich jedoch das Recht vor, diese nicht zu erfüllen, wenn technische od. logistische Probleme auftreten. Die zusätzlichen Leistungen, selbst wenn diese unerfüllt bleiben, haben jedoch keine Auswirkung auf den geschlossenen Vertrag und deren Punkte.

Sämtliches Zubehör ist im Mietvertrag schriftlich zu vereinbaren. Ist die separat hinzugebuchte Zusatzausstattung im Anschluss nicht mehr gewünscht, erfolgt keine Rückerstattung.

Das Zubehör ist immer nur in einer begrenzten Anzahl – und somit nicht für alle Fahrzeuge gleichzeitig – verfügbar. Daher gibt es von Seite des Vermieters keine Garantie, dass zum gewünschten Mietzeitraum immer die gesamte Zusatzausstattung hinzugebucht werden kann. Hier gilt das Prinzip „First come, first served“. Die auf der Website abgelichteten Fotos stellen lediglich Symbolfotos dar und können daher von der tatsächlich vermieteten Zusatzausstattung zum Zeitpunkt der Anmiete abweichen.

4.5 In der Miete nicht enthalten

In der Miete nicht enthalten sind die für das Mietfahrzeug anfallenden (Mehr)-Kosten während der Mietdauer für Kraftstoff, AdBlue, Ölverbrauch, Scheibenwaschmittel, Mehrverbrauch an Butan-/ Campinggas, Fähren-/ Mautgebühren und sonstige öffentliche Abgaben. Diese Kosten sind allein durch den Mieter zu tragen.

4.6 Servicepauschale

Mit der Servicepauschale wird lediglich der zusätzliche Verwaltungsaufwand abgegolten. Dazu zählen u.a. die ausführliche Fahrzeugeinweisung, das Befüllen der Gasflaschen, die hygienische Innen- bzw. Endreinigung.

4.7 Sonderaktionen

Sonderaktionen (Sonderrabatte, Gewinnspiele, o.ä.) sind grundsätzlich nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.

4.8 Bußgelder, Verkehrs- und sonstige Strafen

Sämtliche Strafgebühren oder Bußgelder während der Mietdauer gehen zu Lasten des Mieters. Die VANderlust GmbH verrechnet für die Bearbeitung der Strafmandate, Parktickets, Anonymverfügungen o.ä. eine Bearbeitungsgebühr i.H.v max. EUR 50,00 (je nach gewähltem Sorglos-Paket - siehe Artikel 8.2). Zudem werden - falls erforderlich - sämtliche Barauslagen (Übersetzungsarbeiten, Porto, Gebühren, o.ä.) dem Mieter verrechnet.

4.9 Kilometerbegrenzung

Die Fahrzeuge der VANderlust GmbH unterliegen keiner Kilometerbegrenzung, sofern kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Wird der Zweck der Vermietung angezweifelt und ist eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zum Schadenersatz verpflichtet.

5. Zahlung und Fristen

Bei Buchung über die Website www.vanderlust.at sind 50% des Gesamtmietpreises sofort und die restlichen 50% bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn fällig. Für Buchungen, die per Überweisung erfolgen, sind 50% des Gesamtmietpreises innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung bzw. der Zahlungsaufforderung an die VANderlust GmbH zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen unter 30 Tagen vor Reiseantritt ist eine Zahlung mittels Überweisung nicht möglich. Werden Zahlungen nicht innerhalb der Fristen geleistet, liegt es im Ermessen des Vermieters, ab wann die Buchung endgültig storniert wird.

6. Kaution

Zwei Tage vor Fahrzeugabholung werden je nach Alter des jüngsten eingetragenen Lenkers und gewähltem Sorglos-Paket bis max. EUR 2.200,00 automatisch auf der vom Mieter angegebenen Kreditkarte reserviert. Ist zu diesem Zeitpunkt eine Reservierung oder Abbuchung auf der angegebenen Kreditkarte - aus welchen Gründen auch immer - nicht möglich, ist der Mieter verpflichtet, noch vor Fahrzeugabholung eine alternative Kreditkarte anzugeben, es zu überweisen od. notfalls auch bar zu hinterlegen.

Ohne Hinterlegung der Kaution, kann das Mietfahrzeug nicht ausgehändigt werden.

Die Kaution dient als Sicherstellung für die Rückgabe des Fahrzeuges in einem unbeschädigten sowie gereinigten Zustand. Die Kaution wird ausschließlich über eine Kreditkarte, bar od. mittels Überweisung hinterlegt (Prepaid Karten und nicht personalisierte Karten werden nicht akzeptiert). Die Höhe der Kaution begrenzt jedoch nicht die Höhe des Anspruches gegenüber dem Mieter nach einem Schaden.

Die Kaution wird bei einwandfreier Rückgabe des Fahrzeuges an den Mieter innerhalb von 7 bis 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückbezahlt.

Die Rückzahlung der Kaution befreit den Mieter aber nicht von der Haftung versteckter Schäden oder Mängel, welche erst im Nachhinein vom Vermieter festgestellt werden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich das Recht vor, versteckte Schäden oder Mängel, welche erst im Nachhinein entdeckt werden und dem Mieter zuordenbar sind, dem Mieter in Rechnung zu stellen.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei Nicht-Einhaltung der Zahlungsfristen bzw. Zahlung der Kaution, vom Mietvertrag jederzeit zurückzutreten.

Der Vermieter behält sich ausdrücklich das Recht vor, die bei der Buchung angegebene Kreditkarte (bzw. die verwendete Kreditkarte zur Hinterlegung der Kaution) des Mieters im Schadensfall, bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe und sonstigen Vorfällen, für die der Mieter haftet, i.H.v. max. EUR 500,00, ohne dessen neuerlicher Zustimmung, zu belasten.

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die bei der Buchung angegebene Kreditkarte zum Zeitpunkt der Fahrzeugmiete und mindestens einen Monat darüber hinaus gültig und eine Abbuchung über EUR 500,00 in dem oberhalb genannten Zeitraumes jederzeit möglich ist.

Sollte die hinterlegte Kreditkarte zum Zeitpunkt der Fahrzeugmiete nicht mehr gültig sein, so hat der Mieter den Vermieter unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

7. Stornierung

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, berechnen wir in jedem Fall folgende Stornokosten:

Bei Rücktritt bis 60 Tage vor dem 1. Miettag fallen keine Stornokosten an.

Bei Stornierungen 59-31 Tage vor Mietbeginn sind 30% des gesamten Mietpreises fällig. Bei Stornierungen 30-15 Tage vor Mietbeginn sind 50% des gesamten Mietpreises fällig. Bei Stornierungen ab 14 Tage vor dem 1. Miettag muss der Gesamtmietpreis laut Buchungsbestätigung vollständig bezahlt werden. Der Gesamtmietpreis wird auch bei Nicht-Abholung vollständig in Rechnung gestellt.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, durch Hinzubuchung der FlexVAN-Option, sich von der kompletten Stornogebühr zu befreien (siehe auch Artikel 8.3).

Wurde die Miete durch den Mieter ganz oder teilweise mit einem Storno-oder Geschenkgutschein bezahlt, so schuldet der Vermieter lediglich einen Storno- oder Geschenkgutschein in Höhe des rückzuerstatten Betrages. Die Gültigkeit ab Ausstellungsdatum ist immer ein Jahr (siehe auch Artikel 7.1)

Wird das gemietete Fahrzeug vom Mieter vorzeitig zurückgegeben, ist dennoch der Gesamtmietpreis inkl. Zubehör laut Buchungsbestätigung zu bezahlen.

Gebuchtes Zubehör kann nicht separat von einer Buchung storniert werden.

Maßgeblich für die Stornierung ist der Eingang der schriftlichen Stornierungserklärung. Eine Nichtabnahme/-abholung des Mietobjekts gilt ebenso als Stornierung.

7.1 Stornogutscheine

Stornogutscheine haben eine Gültigkeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum.

Für eine Stornierung, einer mit einem Stornogutschein bezahlten Buchung, gilt für den anschließend ausgestellten Stornogutschein das idente Ablaufdatum des ursprünglichen Stornogutscheines.

Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Ein Anspruch auf den ursprünglichen Mietpreis besteht nicht.

Es gelten die AGB und Preise zum Zeitpunkt der neuen Buchung

Ein Weiterverkauf od. eine Übertragung der Stornogutscheine ist nicht gestattet

7.2 Umbuchung

Hat der Mieter die kostenpflichtige FlexVAN-Option bei Abschluss des Mietvertrages nicht hinzugebucht, besteht die Möglichkeit zur Umbuchung auf einen anderen Mietzeitraum, sofern der Vermieter einer Umbuchung, gegen Zahlung einer fällig werdenden Umbuchungsgebühr, anbietet.

8. Versicherung & Pakete

Im Mietpreis ist immer eine Haftpflicht- u. Kaskoversicherung enthalten, deren Deckungsinhalte hingegen je nach gewünschtem und hinzugebuchtem Sorglos-Paket variieren können (siehe Artikel 8.1). Der Selbstbehalt pro Schadensereignis (Haftpflicht od. Kasko) beträgt max. EUR 2.000,00 - je nach Alter des jüngsten eingetragenen Fahrzeuglenkers, Deckung und gewähltem Sorglos-Paket (nach Artikel 8.2). Als junge Fahrer gelten alle eingetragenen Lenker unter 23 Jahren.

Sämtliche in diesem Abschnitt gewährten Deckungen unterliegen den zum Zeitpunkt der Anmiete geltenden Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers. Einschränkungen dazu siehe nachfolgendem Artikel 8.1 „Deckungsvarianten“.

8.1 Deckungsvarianten

8.1.1 Kasko „light“ (Bronze-Paket) Mitversicherung von:

Haftpflichtversicherung VS 15 Mio inkl. Europaschutz

Brand/Explosion

Blitzschlag

Erdrutsch od. Muren

Felssturz od. Steinschlag

Lawinen od. Schneedruck

Hochwasser od. Überschwemmungen

Sturm über 60km/h

Hagel

Dachlawinen

Totaldiebstahl von versperrten Fahrzeugen (siehe Artikel 9.2 „Sorgfaltspflichten“)

Kollision mit Haar- und Federwild

Ersatzleistung nach Tierbissen ohne SB bis max. VS EUR 500,00

Für alle angeführten mitversicherten Deckungen gilt eine Selbstbeteiligung (je nach Alter des jüngsten eingetragenen Fahrzeuglenkers) i.H.v. EUR 1.500,00 / 2.200,00 als vereinbart.

8.1.2 Kasko „Plus“ (ab dem Silber-Paket) Erweiterung um:

Unfall (Eigenverschulden)

Park- & Vandalismusschäden

Rundumverglasung

mit einer Selbstbeteiligung je nach Alter (jüngster eingetragener Lenker) und gewähltem Sorglos-Paket i.H.v. EUR 750,00 / 1.500,00 (Silber) bzw. EUR 500,00 / 1.000,00 (Gold)

Bei Tausch der Rundumverglasung (Front-, Seiten-, Heckscheibe u. dem Schiebedach) gilt eine SB i.H.v. EUR 500,00 (Silber) / 350,00 (Gold) als vereinbart.

Bei Reparatur der Rundumverglasung entfällt der jeweilige SB.

Kleinglasschäden ohne SB

Ersatzleistung nach Tierbissen ohne SB bis max. VS EUR 1.000,00

8.1.3 Bei der Platin-Kasko erweitert sich der Versicherungsschutz um:

Reifen- und Felgenschutz - SB 150,00

Schutz bei grob fahrlässigem Verhalten lt. Artikel 8.1.4 - SB 350,00 (zzgl. einer etwaigen Aufwandsgebühr)

Interieur- / Exterieur-Schutz SB 350,00 *

Schäden an der Markise und am Aufstelldach mit einer SB i.H.v. EUR 350,00. Die max. Entschädigungsleistung ist mit EUR 1.500,00 begrenzt.

Entfall der Selbstbeteiligung bei bereits genannten Risken der Kasko „light“ und Kasko „Plus“ (im Bronze-, Silber-/ Gold-Paket) ausgenommen davon sind Unfallschäden durch Eigenverschulden (Haftpflicht & Kasko) – SB 300,00 / 800,00

*Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind sämtliche Schäden durch Versengen und jene, die durch Tiere, Vorsatz, Fahrlässig-/ Böswilligkeit, Sabotage und sonstigen Obliegenheits-Verletzungen verursacht wurden. Die Beweislast für das Nichtvorliegen der letztgenannten Punkte trägt immer der Mieter.

Weiters nicht im Versicherungsschutz inkludiert sind Verlust, Diebstahl oder Untergang sämtlicher Zusatzausstattungen od. des mitgebuchten Zubehörs. In diesem Fall hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu informieren und die vollständigen Wiederbeschaffungskosten für einen gleichwertigen Ersatz (Zeitwert) zu tragen.

8.1.4 Definition „grob fahrlässiges Verhalten“ (Platin-Kasko):

Nichtbeachtung der Fahrzeughöhe od. -breite

Auffüllen von Flüssigkeiten in falsche Behältnisse (Trinkwasser/Tank) – ausgenommen davon sind Personen- und Schäden an Dritte.

Nicht od. falsch gesichertes Fahrzeug in abgestelltem Zustand

8.1.5 Sämtliche Schäden, die nicht von der Haftpflicht- od. Kaskoversicherung gedeckt werden bzw. einer Obliegenheitsverletzung unterliegen (z.B. durch fahrlässiges Verhalten, Drogen- oder Alkoholkonsum, nicht verkehrsgerechter Nutzung, Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe und Durchfahrtsbreite, falsche Sicherung der Ladung, Überladung oder nicht ordnungsgemäßer Bedienung des Fahrzeuges o.ä.) werden ausnahmslos vom Mieter getragen. Wobei eine Haftung durch ein gewähltes Sorglos-Paket (lt. Artikel 8.2) ganz od. teilweise ausgeschlossen werden kann.

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die durch Eigen- oder Fremdeinwirkung eingetreten sind, unbeschränkt - sofern keine Deckung der Haftpflicht- oder gewählten Kaskoversicherung gegeben ist. Soweit die Haftpflicht-/Kaskoversicherung od. das optional gewählte Sorglos-Paket greift, haftet der Mieter in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Mehrere Mieter haften immer als Gesamtschuldner. Für das im Fahrzeug mitgeführte persönliche Hab und Gut des Mieters, wird vom Vermieter keine Haftung übernommen. Diese Gegenstände sind und können auch nicht im Rahmen der Fahrzeugmiete mitversichert werden.

Verrechnet werden nur tatsächlich anfallende Kosten auf Basis eines SV-Gutachtens, der Werkstatt-Rechnung od. jene über eine Ersatzteilbeschaffung zzgl. Arbeitszeit - falls eine Instandsetzung in Eigenregie möglich war.

Zu beachten ist weiters, dass eine anfallende Selbstbeteiligung immer pro Schadensereignis, also durchaus mehrmals, anfallen kann. Auch ein allfällig hinzu-gebuchtes Sorglos-Paket befreit nicht von dieser Regelung.

Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden im Innenraum, an der Markise od. am Aufstelldach des Fahrzeuges. Solche Schäden sind zu 100% vom Mieter zu tragen – können aber durch das Hinzubuchen eines Sorglos-Paketes tlw. abgefedert werden.

8.2 Sorglos-Pakete

Dem Mieter steht die Option offen, durch Buchung eines Sorglos-Paketes, seine Haftung in Bezug auf Punkt 8.1 (Deckungsvarianten) lt. Übersichtsblatt zu reduzieren.

Bei jeder Buchung ist automatisch und kostenlos das Bronze-Paket inkludiert. Dieses umfasst folgende Deckungsbausteine:

Kasko „light“ mit SB (je nach Alter des Lenkers) EUR 1.400,00 / EUR 2.000,00 (Haftpflicht & Kasko)

Unbegrenzte Kilometeranzahl

Ein weiterer Fahrer (über 21 Jahre) ohne Aufpreis (siehe auch Artikel 9.1)

Pannenhilfe: Alle Leistungen sind vorab mit der Mercedes-Mobilitätsgarantie (Tel. +43 136 027 730 21) und/oder über die 24h-Hotline der Europ Assistance (Tel. 0800 20 444 00 - aus dem Ausland +43 1 20 444 00) abzustimmen.

Mobilitäts-Service: Bei Pannen im In- und Ausland bemühen sich der Vermieter bzw. Mercedes Benz od. bei Bedarf auch die Europ Assistance, einen Ersatzwagen bereit zu stellen und eine möglichst rasche Reparaturabwicklung zu veranlassen (siehe auch Artikel 9.4)

BAG pro Ordnungswidrigkeit EUR 50,00

Aufwandsgebühr pro Schaden EUR 100,00

Bei Hinzubuchung des Silber-Paketes stehen dem Mieter neben den Komponenten aus dem Bronze-Paket noch folgende Leistungen zu:

Unbegrenzte Fahrer ohne Aufpreis (Mindestalter 21 Jahre)

Reduktion der Kaution auf EUR 1.000,00 / EUR 1.500,00

Der SB verringert sich (je nach Alter des jüngsten Lenkers) auf EUR 750,00 / EUR 1.500,00 (Haftpflicht & Kasko)

Mitversicherung der Rundumverglasung, Reparatur ohne Selbstbehalt, bei Tausch EUR 500,00

BAG pro Ordnungswidrigkeit EUR 25,00

Reduktion der Aufwandsgebühr pro Schaden auf EUR 75,00

Bei Hinzubuchung des Gold-Paketes stehen dem Mieter neben den Komponenten aus dem Bronze- & Silber-Paket noch folgende Leistungen zu:

Reduktion der Kaution auf EUR 1.000,00

Der SB verringert sich (je nach Alter des jüngsten Lenkers) auf EUR 500,00 / EUR 1.000,00 (Haftpflicht & Kasko)

Reduktion des Selbstbehaltes bei Tausch der Rundumverglasung auf EUR 350.

Reduktion der BAG pro Ordnungswidrigkeit auf EUR 17,00

Reduktion der Aufwandsgebühr pro Schaden auf EUR 35,00

Bei Hinzubuchung des Platin-Paketes stehen dem Mieter neben den Komponenten aus dem Bronze-, Silber- & Gold-Paket noch folgende Leistungen zu:

Reduktion der Kaution auf EUR 750,00 / EUR 1.000,00

Der SB verringert sich (je nach Alter d. jüngsten Lenkers) auf EUR 300,00 / EUR 800,00

Entfall der Selbstbeteiligung bei Tausch d. Rundumverglasung

Mitversicherung von Reifen und Felgen – SB 150,00 *

Mitversicherung bei Schäden am In-/Exterieur *

Schäden an der Markise u. am Aufstelldach sind mit einer SB i.H.v. EUR 350,00 und bis zu einer max. Entschädigungsleistung i.H.v. EUR 1.500,00 abgesichert.

Reduktion der BAG pro Ordnungswidrigkeit auf EUR 10,00 sowie Entfall der Aufwandsgebühr (pro Schaden)

Alle sonstigen, mitversicherten Schäden am Interieur sind ohne Selbstbeteiligung. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind sämtliche Schäden durch Versengen und jene, die durch Tiere, Vorsatz, Fahrlässig-/ Böswilligkeit, Sabotage und sonstigen Obliegenheitsverletzungen verursacht wurden. Die Beweislast für das Nichtvorliegen der letztgenannten Punkte trägt immer der Mieter.

Weiters nicht im Versicherungsschutz inkludiert sind Verlust, Diebstahl oder Untergang sämtlicher Zusatzausstattungen. In diesem Fall hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu informieren und die vollständigen Wiederbeschaffungskosten für einen gleichwertigen Ersatz (Zeitwert) zu tragen. Ein Sorglospaket deckt auch keinerlei Kosten über die Verhinderung einer Anschlussmiete, die aufgrund eines schuldhaft herbeigeführten Schadens eingetreten ist.

8.3 FlexVAN-Option

Dem Mieter steht mit Abschluss der FlexVAN-Option (bis max. 15 Tage vor Mietbeginn) die Möglichkeit offen, die Gebühren im Falle eines Stornos bis 48h vor Reiseantritt in voller Höhe abzusichern. Die Preise gelten lt. Website zum Zeitpunkt der Buchung.

Im Falle einer Stornierung erhält der Mieter einen Stornogutschein über den Gesamtbetrag oder kann auf einen anderen Zeitraum umbuchen.

Bei einer Umbuchung zu einem höheren Gesamtmietpreis fällt nur noch die Differenz an. Bei einem geringeren Mietpreis erhält der Mieter einen Stornogutschein über die Differenz. Sollte die Differenz allerdings unter 10% des Gesamtmietpreises sein, kann der Betrag auch rückerstattet werden.

Bei einem Rücktritt von mindestens 60 Tagen vor dem vereinbarten Mietbeginn ist die Stornierung kostenlos und der Mieter erhält eine Rückerstattung aller bisher geleisteten Zahlungen. Hat der Mieter den Mietpreis ganz oder teilweise mit einem Storno- oder Geschenkgutschein bezahlt, erhält er einen Stornogutschein in selber Höhe.

9. Pflichten des Mieters

9.1 Führerschein & Führungsberechtigte

Führungsberechtigte der Fahrzeuge der VANderlust GmbH sind Fahrer, welche seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines Führerscheines der Klasse B oder Klasse 3 sind, keinen Probeführerschein mehr besitzen oder anderen behördlichen Vorlagen/ Beschränkungen (insbesondere Code 61 bis 69 u. 104 bis 110) unterliegen und zum Zeitpunkt der Anmietung das 21. Lebensjahr vollendet haben. Der vorgelegte Führerschein muss zudem in allen befahrenen Ländern Gültigkeit haben.

Sämtliche Fahrer werden im Mietvertrag schriftlich festgehalten und müssen einen gültigen Führerschein und einen Personalausweis/Reisepass bei Übernahme im Original vorweisen.

Die dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Voraussetzungen sind vom Mieter zu beachten und einzuhalten.

Das Mietfahrzeug darf nur von den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern gelenkt werden. Halter des Fahrzeuges für den Zeitraum der Vermietung ist immer der Mieter. Sind mehrere Mieter als Lenker eingetragen, so haften diese immer als Gesamtschuldner.

9.2 Unberechtigte Fahrer

Unberechtigte Fahrer sind all jene, die Artikel 9.1 nicht erfüllen. Sie sind daher nicht berechtigt, das gemietete Fahrzeug zu lenken. Ein Verstoß gegen diese Regelung berechtigt den Vermieter zur sofortigen Kündigung (Rücktritt) des Vertrages. Für entstandene Schäden haftet/haften der/die Mieter als Gesamtschuldner.

Für alle nichtberechtigten Fahrer besteht auch kein unter Artikel 8 angeführter Versicherungsschutz oder Schutz aus den ggf. mitgebuchten Sorglos-Paketen. Ein etwaiger Verstoß gegen diese Regelung wird mit einer zusätzlichen Gebühr i.H.v. EUR 1.000,00 geahndet.

9.3 Sorgfaltspflichten

Das Übernahme- und Rücknahmeprotokoll ist ein wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages. Auf dem Übernahmeprotokoll nicht vermerkte Schäden gehen zu Lasten des Mieters und müssen unverzüglich an den Vermieter gemeldet werden. Der Mieter ist zum ordnungsgemäßen und sorgfältigen Umgang des Mietfahrzeuges verpflichtet.

Das Mietfahrzeug ist beim Verlassen ordnungsgemäß zu verschließen. Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere hat der Mieter an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren.

Der Mieter unterliegt hinsichtlich der Mietsache der Sorgfalts- und Obhutspflicht und ist verpflichtet die Betriebsanleitungen des Fahrzeuges, sowie sämtlicher Geräte im Fahrzeug genauestens zu beachten. Der Mieter ist insbesondere dazu verpflichtet, das Mietfahrzeug in dem Zustand zu erhalten, in dem es übernommen wurde.

Der Mieter hat für die Kontrolle von Reifendruck, Kühlwasser, Motorölstand, sowie die allgemeine Betriebssicherheit zu sorgen.

Der Mieter hat das Mietfahrzeug ordnungsgemäß zu behandeln und alle Vorschriften und Regeln einzuhalten. Weiters hat der Mieter die Pflicht, das Fahrzeug gegen Diebstahl zu schützen.

Die Mietfahrzeuge dürfen nur innerhalb der Europäischen Union, Schweiz, Norwegen, Großbritannien, Andorra, Albanien, Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina bewegt werden. Reisen in oder durch Kriegsgebiete sind ausnahmslos verboten. Möchte der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern nutzen, so ist eine vorherige, schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Bei Zustimmung verpflichtet sich der Vermieter, einen dafür entsprechend erweiterten Versicherungsschutz gegen zusätzliches Entgelt zur Verfügung zu stellen.

Die Mietfahrzeuge dürfen nicht für Festivalbesuche verwendet werden, da dort die Gefahr einer starken Verunreinigung und eine erhöhte Gefahr an Schäden durch Dritte besteht.

Der Mieter ist verpflichtet sämtliche Schäden am Fahrzeug umgehend dem Vermieter zu melden.

Wir lieben Tiere, trotzdem ist die Mitnahme von Hunden, Kleintieren, Reptilien od. sonstigen Tieren aller Art nicht erlaubt. Wir möchten die Fahrzeuge nicht nur sauber halten, sondern diese auch mit bestem Gewissen an Folgemieter weitergeben können. Eine Missachtung der Regelung unterliegt einer Sonderpauschale i.H.v. mind. EUR 500,00. Die Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand bemessen und können daher auch darüber hinaus gehen. Für alle dadurch eingetretenen Schäden (auch Personenschäden) und Aufwände haftet der Mieter uneingeschränkt des gebuchten Sorglos-Paketes (siehe auch Artikel 8.2)

9.4 Reparaturen und Wartung

Jede Veränderung am Fahrzeug, einschließlich Reparaturen, dürfen nur nach Absprache und schriftlicher Einwilligung der VANderlust GmbH erfolgen.

Der Mieter hat während der gesamten Mietdauer die laufenden Unterhaltskosten (Betriebsstoffe o.ä.) für das Mietfahrzeug zu tragen. Kosten für Wartung und Verschleißteile trägt der Vermieter.

Reparaturen während des Mietzeitraums dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters beauftragt werden. Die Kosten für die Reparatur trägt der Vermieter gegen Vorlage der Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet. In Notfällen wählen Sie bitte immer das Mercedes Mobilitätsservice (Tel. +43 136 027 730 21) oder die Europ Assistance (Tel. 0800 / 20 444 00 / aus dem Ausland: +43 1 20 444 00) unter Angabe des Kennzeichens.

9.5 Verhalten im Straßenverkehr

Das Mietfahrzeug darf nur von den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern gefahren werden. Halter des Fahrzeuges - für den Zeitraum der Vermietung - ist der Mieter.

Vom Vermieter generell nicht gestattet wird; die Teilnahme an Wettrennen, Fahrtraining, Geländefahrten, Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen, gewerbliche Personenbeförderung, die Nutzung des Fahrzeuges zum Ziehen od. Schieben anderer Fahrzeuge od. Anhänger, Tiertransporte (bei Missachtung zzgl. Sonderreinigungsgebühr je nach Aufwand mind. jedoch i.H.v. EUR 500,00), Transport von Personen und Gütern, die das höchst zulässige Gesamtgewicht lt. Zulassungsschein überschreiten, jegliche Verwendung im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten sowie Zoll- und Steuervergehen.

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden unbeschränkt, welche durch Eigen- oder Fremdeinwirkung eingetreten sind, sofern keine Deckung der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung gegeben ist.

Sämtliche Schäden, welche nicht von der Kaskoversicherung bzw. einem etwaig hinzugebuchten Sorglos-Paket gedeckt werden (z.B. durch grob fahrlässiges Verhalten, Drogen- oder Alkoholkonsum, nicht verkehrsgerechte Nutzung, Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe und Durchfahrtsbreite, falsche Sicherung der Ladung, Überladung oder nicht ordnungsgemäßer Bedienung des Fahrzeuges o.ä.) werden ausnahmslos vom Mieter getragen.

Tritt die Haftpflicht- oder Kaskoversicherung in den Schaden ein, so haftet der Mieter mit der Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Mehrere Mieter haften immer als Gesamtschuldner.

9.6 Verhalten bei Unfall, Fahrzeugschäden und Diebstahl

Vom Mieter sind nach einem Unfall od. sonstigen Fahrzeugschaden folgende Verpflichtungen einzuhalten:

der Mieter hat unverzüglich die 24h-Service Hotline der Europ Assistance unter 0800 20 444 00 (aus dem Ausland +43 1 20 444 00) zu kontaktieren,

den Vermieter und die ortsansässige Polizei unverzüglich über jeden Unfall, Diebstahl, Raub, Berührung mit Haar- und Federwild, Feuer oder sonstigen Vorfällen zu melden/anzuzeigen

Fotos von den beschädigten Fahrzeugen sowie Name und Anschrift von allen Beteiligten und Zeugen aufzunehmen, um den Vorfall dokumentieren zu können.

Den Unfallbericht vollständig und ordnungsgemäß mit allen Beteiligten

auszufüllen und die von der Polizei erstellten Dokumente, zusammen mit den

Fahrzeugschlüsseln, falls diese vorhanden sind (bei Diebstahl) aufzubewahren und dem Vermieter zuzusenden. Bei Nichtbeachtung dieser Pflichten haftet der Mieter für sämtliche Kosten, die aufgrund einer Obliegenheitsverletzung nicht gedeckt sind.

Sollte eine Weiterfahrt nicht möglich sein, ist dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug in einem gesicherten Zustand zurückgelassen und so abgestellt wird, dass eine weitere Haftung des Vermieters ausgeschlossen werden kann.

Der Mieter ist berechtigt, unbedingt notwendige und nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters, Reparaturen bis zu einem Betrag von max. EUR 500,00 sofort durchführen zu lassen. Bei Reparaturen, die den vorgenannten Betrag übersteigen, sind umgehende Anweisungen des Vermieters einzuholen.

Ausgewechselte Teile müssen aufbewahrt und dem Vermieter übergeben werden. Eine Vergütung der Reparaturkosten kann nur dann erfolgen, wenn ordnungsgemäß ausgestellte Rechnungen und Belege vorgelegt werden und der Schaden vom Mieter nicht selbst verursacht wurde. Schäden, die nachweislich durch sonstige Bedienungsfehler entstehen, sind vom Mieter zu tragen.

Bei Unterbrechung der Reise durch Schadensfälle muss die Vorgangsweise umgehend mit der Service-Hotline der Europ Assistance (+43 1 20 444 00) abgesprochen werden, wo man sich um eine Schadenbehebung oder eine Alternativlösung bemühen wird. Ein vorzeitiger Reiseabbruch durch den Mieter bedarf einer Rücksprache mit dem Vermieter. Die nicht genutzten Miet-Tage werden bei frühzeitigem Reiseabbruch andernfalls immer vom Mieter getragen und können vom Vermieter nicht rückerstattet werden. Bei vom Vermieter zu verantwortenden Unterbrechungen der Reise werden dem Mieter die Mietkosten anteilig rückerstattet.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter durch den Ausfall des Fahrzeuges wegen einer Reparatur oder aus sonstigen Gründen entstehen. Dies gilt insbesondere auch für Kosten des Rücktransportes des Mieters, der Insassen und des Reisegepäcks.

Fällt während der Mietdauer die ordnungsgemäße Funktion einer wichtigen Sonderausstattung (z.B. MBUX) aus oder liegen einzelne Funktionsstörungen vor, die eine Weiterfahrt od. den Nutzen des gemieteten Fahrzeuges stark einschränken, erfolgt eine anteilsmäßige Rückvergütung des Mietpreises nach der aktuellen Rechtslage, wenn der Mangel während der Mietdauer im Auftrag des Vermieters nicht behoben werden kann und auch in den rechtlichen Verantwortungsbereich des Vermieters fällt.

9.7 Überlassung an Dritte

Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt, das Mietfahrzeug an Dritte zu vermieten.

10. Haftungsausschluss

Der Mieter erkennt an, für die nachfolgend genannten Schäden zu haften, unabhängig eines möglichen Versicherungsschutzes. Nachfolgend werden folgende Schäden ausdrücklich von Versicherungsverträgen ausgeschlossen:

Schäden am Fahrzeug infolge Missachtung einer Vertragsbestimmung

Schäden, die durch vorsätzliches Verhalten, Alkohol-/Drogeneinfluss oder Einfluss sonstiger Substanzen, die die Fahrtüchtigkeit einschränken, verursacht wurden.

Verlust/Schäden/Diebstahl od. Untergang von persönlichen Gegenständen

Bei unvorsichtigem/fahrlässigem Verhalten des Mieters oder Missachtung örtlicher Verkehrsregeln und die damit in Zusammenhang stehenden reinen Vermögensschäden.

Kosten für die Rückführung des Fahrzeuges aus einem abgegrenzten, überfluteten, eingeschlossenen oder verlassenen Gebiet.

Kosten für die Anfertigung von Ersatzschlüssel bei Beschädigung, Verlust, od. Diebstahl.

Fahrer, die nicht im Mietvertrag genannt wurden oder Fahrer mit einer ungültigen Fahrerlaubnis (siehe auch Artikel 9.1 und 9.2)

Personenschäden u. Schäden an Dritte durch unrichtigen Gebrauch von Treibstoff od. sonstigen Flüssigkeiten.

Verlust/Diebstahl/Untergang an/von Miet- od. sonstigem Fahrzeug-Zubehör (Fahrradträger, Küchenzeile, Zelte, Sportgeräte, o.ä.)

Für vom Vermieter keinesfalls zu verantwortenden Reifenschäden, Gasunfälle jeder Art und deren Folgen daraus, wird eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass durch - eine über den mietgegenständlich vereinbarte - eigenmächtige Zuladung das höchst zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges laut Zulassungsbescheinigung nicht überschritten wird. Eine Überprüfung kann u.a. durch ein Abwiegen des Fahrzeuges in voll beladenem Zustand erfolgen. Bei Überladung des Fahrzeuges haftet der Mieter in vollem Umfang.

Für verschuldete Schäden an Dritte, die während der Benützung des Fahrzeuges eintreten, hält sich der Vermieter ebenso schadlos. Unabhängig davon, ob das Fahrzeug in Bewegung oder ruhendem Zustand war.

Vereinbarungen und Absprachen des Mieters mit Unfallgegnern sind ausnahmslos untersagt. Jeder Schaden ist innerhalb von 3h an den Vermieter bzw. den Versicherer zu melden und nur über diese(n) abzuwickeln – auch wenn ein etwaiger Versicherungsschutz per se ausgeschlossen werden kann. Ein etwaiger Verstoß gegen diese Regelung kann mit einer zusätzl. Gebühr i.H.v. EUR 500,00 geahndet werden.

Auch wenn unsere Fahrzeuge teilweise mit einem Silbernetz ausgestattet sind, ist das Wasser im Frischwassertank NICHT als Trinkwasser zu verwenden. Dadurch eingetretene gesundheitliche Schäden oder Beeinträchtigungen des Mieters, die durch die Verwendung dieses Brauchwassers eintreten, sind von jeglicher Haftung seitens Vermieter ausgeschlossen.

Der Mieter hat sämtliche straßenverkehrsrechtliche Regelungen zu beachten und die dem Fahrzeughalter obliegenden Pflichten, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Mietfahrzeuges, zu übernehmen. Dies gilt insbesondere für die Befestigung von Ladung. Fallen mit der Nutzung des Mietfahrzeuges während der Mietdauer Bußgelder oder/und Strafen an, die vom Mieter verursacht und verschuldet wurden, hat der Mieter diese vollumfänglich zu übernehmen. Die Vermieterinder Vermieter ist - sofern erforderlich - wenigstens im Innenverhältnis von einer Haftung freizustellen.

Für Fahrzeuge (Schäden, Diebstahl, o.ä.), welche vorübergehend an Standorten der VANderlust GmbH, bei Partnerbetrieben oder den Übergabeorten abgestellt wurden, wird seitens des Vermieters keine Haftung übernommen.

11. Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen der VANderlust GmbH (einzusehen unter www.vanderlust.at)

Bei den integrierten Navigationssystemen (MBUX) werden die eingegebenen Daten im Fahrzeug gespeichert. Bei Kopplung von Smartphones oder anderer Geräte mit dem Fahrzeug, können Daten von diesen ebenfalls gespeichert werden. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass die vorgenannten Daten vor Rückgabe des Fahrzeuges gelöscht werden. Der Vermieter ist zu einer Löschung oder Sicherung der Daten nicht verpflichtet.

Unsere Fahrzeuge sind über Mercedes-Me mit dem Hersteller dauerhaft verbunden und daher können über diesen auch die aktuellen Standorte (vor allem nach einem Unfall, Notruf od. Panne) abgefragt werden.

12. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen.

13. Gerichtsstand und Schriftform

Für alle vertragsrechtlichen Streitigkeiten gilt gem. § 104 JN die Zuständigkeit des Bezirks- (Kufstein) oder Landesgerichtes (Innsbruck) - je nach Höhe des Streitwertes - als vereinbart.

Für Verbraucher gilt der Gerichtsstand nach § 14 Konsumentenschutzgesetz (Wohnsitz- bzw. Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung). Für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Neben dem schriftlichen Mietvertrag und den allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen keine mündlichen Abreden - es gilt daher nur das schriftlich Vereinbarte. Gegenüber Konsumenten gilt diese Einschränkung nicht, jedoch erklärt der Vermieter, nur schriftliche Verträge abzuschließen.

Für Irrtümer der Übermittlung besteht keine Haftung. Stand 29.04.26 (für alle Buchungen ab 30.04.26)

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